Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Allgemeines
Alle Leistungen von Wortstark werden ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht. Das Angebot von Wortstark richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei nicht gewerblicher Nutzung dies Wortstark mitzuteilen.
§ 2. Geltungsbereich
Entgegenstehende AGB von Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung durch Wortstark gegenüber dem Kunden zunächst vorbehaltlos erbracht worden ist.
§ 3. Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung mittels Email oder online Auftragsformular, geht der Kunde einen rechtswirksamen Kaufvertrag ein. Wenn der Firmensitz des Auftraggebers sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, behält sich Wortstark vor, den Auftrag nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
§ 4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
4.1.
Wortstark arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. An die erstellten Texte werden die Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nicht anders vereinbart wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung über.
4.2.
Alle Texte und Konzepte von Wortstark-Marketing unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.3.
Die Texte und Konzepte von Wortstark dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Wortstark, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
§ 5. Vergütung
5.1.
Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
5.2.
Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Wortstark berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
§ 6. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werks fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über eine längere Zeit oder erfordert er vom Texter hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
§ 8 Haftung
8.1.
Wortstark lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
8.2.
Wortstark übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.
8.3.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Wortstark geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.
§ 9. Vorlagen
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 10. Auftragsabschluss
Der Kunde verpflichtet sich, die Texte und Konzepte innerhalb von 7 Tagen schriftlich abzunehmen. Sollte innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Texte und Konzepte keine Abnahme oder Korrekturwünsche durch den Kunden erfolgen, gilt der Entwurf als abgenommen und wird von Wortstark unangekündigt in Rechnung gestellt. Jede Abnahme und jeder Korrekturwunsch muss schriftlich erfolgen.
§ 11. Rechnung / Zahlung
Nach Auftragsabschluss erhält der Kunde von Wortstark eine ordentliche Rechnung per E-Mail oder Post. Die Rechnung ist innerhalb von 7-Tagen netto ohne Abzug auszugleichen. Bei Zahlungsverzug kann Wortstark Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen, sowie eine pauschale Mahngebühr für die Auslagen und den Aufwand in Höhe von 5,- € zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
§ 12. Schlussbestimmungen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Wortstark die für ihn erstellten Arbeiten, als Referenz publizieren kann. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, Domain oder Zitate für Werbezwecke publiziert werden kann.
Erfüllungsort der Leistungen ist Göhren auf Rügen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht angetastet. Unwirksame Bestimmungen werden soweit möglich, durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
Stand 01.01.2008
